Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen an die Barrierefreiheit

Wir sind verpflichtet, unsere Websites und mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 2 BFSG in Verbindung mit den Bestimmungen der BFSGV. Danach müssen sämtliche Inhalte, für die die Barrierefreiheitsanforderungen gelten, für den Nutzer oder die Nutzerin wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Dies gilt etwa für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, wie sie von rewearclo.com angeboten werden.

Beschreibung unserer Dienstleistung

rewearclo.com ist eine Plattform, auf der wir täglich die besten Angebote, Rabatte und Deals aus dem Internet zusammenstellen. Über entsprechende Links wirst Du direkt zu den jeweiligen Angeboten weitergeleitet und kannst Rabatte und Gutscheincodes einlösen, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten anfallen.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Soweit möglich, tragen wir dafür Sorge, dass sämtliche Funktionen barrierefrei zugänglich sind. Zur Umsetzung der Barrierefreiheit unserer oben beschriebenen Dienstleistungen haben wir unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

Visuelle Alternativen: Unsere Inhalte sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen (ggf. unter Zuhilfenahme von unterstützenden Technologien) zugänglich sind. Unter anderem stellen wir für sämtliche Nicht-Text-Inhalte alternative Textbeschreibungen bereit.

Auditive Alternativen: Sämtliche Funktionen sind auch ohne Hörvermögen nutzbar.

Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere Inhalte lassen sich auch ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft bedienen.

Schutz vor visuellen Reizen: Auf unserer Website gibt es keine visuellen Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.

Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Wir stellen Funktionen bereit, die die Nutzung für Menschen mit geistigen Einschränkungen erleichtern.

Unterstützende (assistive) Technologien: Wir stellen sicher, dass unsere Inhalte von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich unterstützender Technologien, interpretiert werden können.

Die Gestaltung unserer Website orientiert sich dabei an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Barrieren melden

Wir überprüfen unsere Internetseiten und Apps regelmäßig auf Barrierefreiheit und entwickeln sie kontinuierlich weiter, um allen Nutzergruppen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Sollten Dir gleichwohl Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen sein, kannst Du dich bei uns melden. Bitte teile uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Du auf Barrieren gestoßen bist. Kopiere hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Deines Browsers. Du kannst uns über folgende Wege Barrieren melden:

E-Mail: info.rewearclo@gmail.com

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Bis zur formalen Errichtung der MLBF sind Anfragen und Meldungen an folgenden Kontakt zu richten. Von dort aus werden sie an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt – Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz" (Herrn Robert Richard)
Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de